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AGB


1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle, auch künftige vertragliche Rechtsbeziehungen zwischen der Foliendienst – der Folienprofi GmbH (nachstehend Foliendienst genannt) und ihren Kunden im gesamten Produkte- und Dienstleistungsbereich, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Leistungen aller Art die durch Dritte als Erfüllungsgehilfen der Foliendienst erbracht werden. Für den Einsatz von Leihpersonal ist keine Zustimmung des Auftraggebers erforderlich. Die Abgabe einer Bestellung und/oder Unterzeichnung eines Auftrages schliesst die Anerkennung dieser AGB durch den Kunden ein. Der Kunde verzichtet hiermit ausdrücklich darauf, seine eigenen Geschäftsbedingungen geltend zu machen.

2. Offerten
Ohne anders lautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten der Foliendienst auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten. Offerten die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 30 Tage

3. Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich MwSt. Wurde keine spezielle schriftliche Abmachung getroffen, erfolgt die Fakturierung zu den allgemein gültigen Bestimmungen und Ansätzen (siehe weiter unten). Material- und Nebenkosten, ausserordentliche Fahrzeugvorbereitung bei extremer Verschmutzung, das Entfernen von Dellen und Kratzern, Transportkosten, Reisespesen und dergleichen werden zu den jeweils gültigen Ansätzen oder nach Absprache mit dem Kunden pauschal in Rechnung gestellt. Die jeweils gültige Preisliste des Foliendienstes ist auf der Homepage ersichtlich.

4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden/Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Foliendienst. Sie behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen vor, auch wenn Zahlungen auf bestimmt bezeichnete Waren und Dienstleistungen erfolgen. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräusserung der Ware an Dritte hierdurch an die Foliendienst ab, welche die Abtretung hiermit annimmt. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Kunde verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen.

5. Zahlungsbedingungen
Bei Folierungsaufträgen (Car-Wrapping & Teilfolierungen) und Scheiben-Tönungen gilt eine Anzahlung bei Auftragserteilung von 50% des vereinbarten Rechnungsbetrages. Die restlichen 50% sind unmittelbar bei Uebernahme der folierten Ware zu leisten. Für Privatkunden gilt grundsätzlich das Barzahlungs- oder Vorauszahlungsprinzip. Zahlungen können auch mit ec-direkt oder Kreditkarte geleistet werden. Materialbestellungen können gegen Rechnung geliefert werden. Die Zahlung des Rechnungsbetrags hat in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, pro Mahnung CHF 20.- zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 10% p. a. zu zahlen. Währen der Dauer des Verzuges ist die Foliendienst jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadenersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Mit der Erteilung einer Bestellung oder eines Auftrags verzichtet der Kunde auf die Geltendmachung allfälliger Verrechnungs- und Retentionsrechte. Mehrere Auftraggeber haften der Foliendienst gegenüber als Solidarschuldner. Geschäftskunden können in der Regel und bei entsprechender Bonität Lieferungen und Leistungen gegen Rechnung beziehen. In diesem Fall gelten die gleichen Zahlungs- und Mahnkonditionen wie oben beschrieben.

6. Lieferung und Lieferfristen
Die genannten Liefertermine sind Richttermine. Bei vereinbartem Liefertermin (Fixtermin) sind bei Auftragserteilung die Mitwirkungspflichten (wie z.B. mängelfreier Zustand und Lieferung des zu folierenden Objektes) und deren Termine festzulegen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach bzw. hält er die vereinbarten Termine nicht ein, so haftet der Foliendienst nicht für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Darüber hinaus hat die Foliendienst einen Anspruch auf Ersatz der ihr daraus entstehenden Kosten. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag des Einganges des zu folierenden Objektes bei Foliendienst und enden mit dem Tag, an dem die Arbeiten den Foliendienst verlassen. Bei Lieferverzug kann der Kunde erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist Erfüllung und Schadenersatz wegen Verspätung begehren oder einen Rücktritt vom Vertrag erst nach neuerlicher Setzung einer Nachfrist erklären. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die Foliendienst kein Verschulden trifft, z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen, Streik, Aussperrung, Strommangel, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Kunden nicht, den Foliendienst für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen. Sofern die Leistungsverzögerung länger als zehn Tage dauert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

7. Versicherung des zu folierenden Objekts
Abholung und Lieferungen von zu folierenden Fahrzeugen und Objekten durch den Foliendienst erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde muss dafür besorgt sein, dass sein Fahrzeug, bzw. Objekt, jederzeit und ausreichend auch für Transporte versichert ist. Dies gilt insbesondere für in Auftrag gegebene Transporte der zu folierenden Fahrzeuge. Diese werden gegen Entgelt mit einem geschlossenen Autotransport-Anhänger der Foliendienst transportiert.

8. Reklamationen/Mängelrüge
Die erhaltene Ware, resp. das folierte Objekt, ist sofort bei Uebernahme auf allfällige Mängel zu überprüfen. Der Kunde bestätigt die Mängelfreiheit mit seiner Unterschrift. Für verdeckte Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Mängelrügen bedürfen stets der Schriftform, sie können auch per e-mail oder Fax übermittelt werden. Bei begründeter Reklamation entscheiden wir je nach Schadenfall zwischen Nachbesserung, Herabsetzung des Rechnungsbetrages oder Stornierung des gesamten Auftrages mit Rückzahlung des Rechnungsbetrages und entsprechendem Rückbau am folierten Objekt. Wird ein durch uns foliertes Fahrzeug nicht fachgerecht entfoliert, entfällt unsere Garantie. Es können leichte Abweichungen der Farbe und Form bei den Folien auftreten, ohne dass eine Reklamation berechtigt ist. Optische Beeinträchtigungen, welche bei Tageslicht aus einer Distanz von zwei Metern nicht sichtbar sind, gelten nicht als Mangel und stellen somit keinen Reklamationsgrund dar. Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, bleiben vorbehalten und können nicht beanstandet werden. Soweit der Foliendienst durch Zulieferer Einschränkungen und Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden der Foliendienst.

9. Verantwortlichkeit für Druckinhalte
Die Reproduktion und der Druck aller vom Kunden der Foliendienst zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten, wie Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Kunde die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt und die Verantwortung für Berechtigung der Vervielfältigung auf sich nimmt. Die Foliendienst ist nicht verpflichtet, die eingelieferten Unterlagen und Daten auf ihre inhaltliche Richtigkeit, auf ihre Vollständigkeit oder auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen. Der Kunde haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Foliendienst gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten.

10. Reproduktionsunterlagen
Die von der Foliendienst erstellten Arbeitsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Filme, Daten, Satz, Montagen, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (Stansformen, Prägeplatten usw.) bleiben Eigentum der Foliendienst und werden nicht ausgeliefert, auch wenn der Kunde für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat bzw. sie gesondert in Rechnung gestellt werden.

11. Haftungsbeschränkung
Die Foliendienst und ihre Mitarbeiter haftet dem Kunden gegenüber nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. In jedem Fall wird eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für Schäden wegbedungen.

12. Aufbewahrung und Archivierung von Arbeitsunterlagen
Eine Archivierungspflicht der Foliendienst für die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten sowie Arbeitsunterlagen (Fotos, Daten, usw.) besteht für die Foliendienst nicht. Eine Aufbewahrung ist ausdrücklich zu vereinbaren und erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

13. Fotografische Dokumentation der Folierung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass Foliendienst die Folierung an seinem Objekt fotografisch festhält und diese Fotos für Dokumentationszwecke, sowie für die Werbung einsetzen darf. Bei Fahrzeugen werden die Nummernschilder unkenntlich gemacht. Falls der Kunden die fotografische Dokumentation nicht erlauben möchte, hat er dies anlässlich der Auftragserteilung auf dem Auftragsformular festzuhalten.

14. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht.

15. Erfüllungsort, Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz der Foliendienst. Es gilt schweizerisches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Foliendienst zuständig.

AGB, Version 1.0, Sept/2011

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